Verlosungen auf Gwinnster
Teilnahmebedingungen
Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln kostenlose Verlosungen, die über Gwinnster zugänglich sind. Die Angaben der jeweiligen Verlosung ergänzen dieses Dokument.
1. Geltungsbereich und Rangfolge
Diese Bedingungen gelten für kostenlose Verlosungen, die in der Gwinnster App oder auf gwinnster.ch angeboten werden. Für jede Verlosung gelten zusätzlich die in den Verlosungsdetails veröffentlichten Angaben, insbesondere zu Veranstalterin, Preis, Teilnahmezeitraum und Teilnahmeberechtigung.
Bei einem Widerspruch gehen klar als abweichend bezeichnete Angaben der jeweiligen Verlosung diesen allgemeinen Bedingungen vor. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben in jedem Fall vorbehalten. Massgeblich ist die Fassung, die bei Abgabe der Teilnahme zugänglich war.
2. Veranstalterin und Rolle von Gwinnster
Veranstalterin der jeweiligen Verlosung ist das in den Verlosungsdetails bezeichnete Unternehmen oder die dort bezeichnete Organisation. Gwinnster AG stellt die technische Plattform bereit. Ist keine andere Veranstalterin genannt, gilt Gwinnster AG als Veranstalterin.
Eine vom Veranstalter verschiedene Preissponsorin oder Lieferantin kann in den Verlosungsdetails genannt werden. Die Veranstalterin bleibt für die ordnungsgemässe Durchführung und als erste Kontaktstelle verantwortlich.
3. Kostenlose Teilnahme
Die Teilnahme ist kostenlos und weder an einen Kauf noch an den Abschluss eines anderen entgeltlichen Rechtsgeschäfts gebunden. Es werden keine kostenpflichtigen Mehrwertdienstnummern oder Bearbeitungsgebühren verlangt. Übliche Kosten für Internetzugang oder Mobilfunk richten sich allein nach dem Vertrag der teilnehmenden Person mit ihrem Anbieter.
Verlosungen, die ausnahmsweise einen geldwerten Einsatz oder einen Kauf voraussetzen, fallen nicht unter diese allgemeinen Bedingungen und benötigen eigene, vorgängig veröffentlichte Bedingungen sowie eine gesonderte rechtliche Prüfung.
4. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind, soweit die Verlosungsdetails nichts anderes bestimmen, natürliche Personen ab 13 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz. Je Verlosung kann ein Alterslimit von 13, 16 oder 18 Jahren festgelegt werden und wird in den Verlosungsdetails angezeigt. Soweit gesetzlich erforderlich, benötigen Minderjährige die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung. Allfällige regionale oder andere sachlich begründete Einschränkungen werden ebenfalls in den Verlosungsdetails angegeben.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die unmittelbar an Konzeption, Durchführung oder Auswertung der betreffenden Verlosung beteiligt sind, sowie deren im gleichen Haushalt lebende Angehörige.
- Die Teilnahme erfolgt über ein persönliches Gwinnster-Konto mit bestätigter E-Mail-Adresse.
- Die bei der Registrierung und Teilnahme gemachten Angaben müssen vollständig und richtig sein.
- Pro Person ist nur ein Konto zulässig. Mehrfachteilnahmen sind nur in dem in den Verlosungsdetails oder in der App ausdrücklich vorgesehenen zeitlichen Abstand erlaubt.
5. Teilnahmezeitraum und gültige Teilnahme
Eine Teilnahme ist gültig, wenn sie innerhalb des in den Verlosungsdetails genannten Zeitraums über den vorgesehenen Ablauf erfolgreich an den Server übermittelt und gespeichert wurde. Massgeblich ist der in der App angezeigte Status.
Pro Person und Verlosung höchstens einmal pro Kalendertag ist eine Teilnahme möglich. Mehrere Konten derselben Person oder andere Umgehungen dieser Begrenzung sind nicht erlaubt.
6. Ermittlung der Gewinnerinnen und Gewinner
Nach Ablauf der Teilnahmezeit werden die Gewinnerinnen und Gewinner technisch nach dem Zufallsprinzip unter allen gültigen Teilnahmen ermittelt. Die Ziehung erfolgt planmässig um 09:00 Uhr nach dem Ende der Verlosung. Fällt der Termin auf einen technischen Unterbruch, wird sie nach Wiederherstellung so rasch wie möglich nachgeholt.
Jede gültige Teilnahme nimmt einmal an der betreffenden Ziehung teil. Dieselbe Person kann nicht mehrfach als Gewinnerin oder Gewinner derselben Verlosung ausgewählt werden. Mitarbeitende der Sponsorin dürfen teilnehmen, können aber bei eigenen Verlosungen nicht gewinnen. Wird eine nicht gewinnberechtigte Mitarbeiterin oder ein nicht gewinnberechtigter Mitarbeiter ausgewählt, erfolgt eine Ersatzziehung. Eine Teilnahme begründet keinen Anspruch auf einen Gewinn.
7. Status der Teilnahme
- Aktiv: Die Teilnahme ist gespeichert und die Teilnahmezeit läuft noch.
- Ausstehend: Die Teilnahmezeit ist beendet, die Auswertung aber noch nicht abgeschlossen oder veröffentlicht.
- Gewonnen: Die Teilnahme wurde ausgewählt. Der Gewinnanspruch steht unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung und der Einhaltung dieser Bedingungen.
- Nicht gewonnen: Die Auswertung ist abgeschlossen und die Teilnahme wurde nicht ausgewählt.
8. Preis und Übergabe
Art, Umfang und ungefährer Wert des Preises ergeben sich aus den Verlosungsdetails. Eine Barauszahlung, Übertragung oder ein Umtausch ist ausgeschlossen, sofern dort nichts anderes angegeben ist.
Ist ein ausgeschriebener Preis aus Gründen, welche die Veranstalterin nicht zu vertreten hat, dauerhaft nicht verfügbar, darf sie einen gleichwertigen oder höherwertigen Ersatz anbieten. Für die Einlösung eines zugesagten Gewinns wird keine zusätzliche Zahlung verlangt. Kosten der üblichen Übergabe innerhalb der Schweiz trägt die Veranstalterin, soweit die Verlosungsdetails transparent nichts anderes festlegen.
Allfällige persönliche Steuern oder Abgaben auf einem Gewinn richten sich nach dem anwendbaren Recht und sind von der gewinnenden Person zu tragen.
9. Benachrichtigung und Annahme des Gewinns
Gewinnerinnen und Gewinner werden an die im Gwinnster-Konto hinterlegte E-Mail-Adresse benachrichtigt. Ist Push auf dem Gerät aktiviert und ein aktives Push-Token vorhanden, wird zusätzlich eine Push-Benachrichtigung versendet. Der Status kann ausserdem in der App angezeigt werden.
Die Gewinnbenachrichtigung nennt die in den Verlosungsdetails festgelegte Frist zur Annahme. Bei zeitkritischen Preisen kann diese Frist kurz sein. Meldet sich die ausgewählte Person nicht fristgerecht, ist die Nachricht unzustellbar oder kann die Teilnahmeberechtigung nicht bestätigt werden, darf die Veranstalterin den Gewinn neu vergeben. Zur Prüfung dürfen nur die dafür erforderlichen Nachweise verlangt werden.
10. Ausschluss bei Missbrauch
Die Veranstalterin darf Teilnahmen ausschliessen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Manipulation, automatisierte oder massenhafte Teilnahme, mehrere Konten derselben Person, falsche Angaben oder einen erheblichen Verstoss gegen diese Bedingungen bestehen. Die Massnahme muss verhältnismässig sein. Soweit zumutbar, erhält die betroffene Person Gelegenheit zur Stellungnahme.
Wird ein Ausschluss erst nach der Auswahl festgestellt, kann der Gewinn aberkannt und neu vergeben werden. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
11. Änderung, Unterbruch oder Abbruch
Eine Verlosung darf nur aus einem wichtigen sachlichen Grund geändert, unterbrochen oder abgebrochen werden, insbesondere bei Sicherheitsproblemen, Rechtsverstössen, Manipulation oder einer schweren technischen Störung, die eine faire Durchführung unmöglich macht. Wirtschaftliche Zweckmässigkeit allein genügt nach Beginn der Teilnahmezeit nicht.
Änderungen werden transparent bekannt gegeben und dürfen bereits gültig teilnehmende Personen nicht unangemessen benachteiligen. Wenn möglich, wird die Verlosung unter Wahrung der bisherigen Teilnahmen fortgesetzt.
12. Datenschutz und Werbung
Personendaten werden zur Registrierung, Durchführung und Dokumentation der Verlosung, zur Missbrauchsprävention, zur Gewinnbenachrichtigung und zur Übergabe des Preises bearbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
Vor einer Übermittlung personenbezogener Daten an die Sponsorin oder eine andere für die Preisübergabe zuständige Stelle wird eine ausdrückliche Einwilligung der gewinnenden Person eingeholt, soweit keine andere transparente und gültige Rechtsgrundlage besteht. Für Auswertungen an Unternehmen und Werbekunden werden nur anonymisierte, aggregierte Kennzahlen bereitgestellt. Eine Nutzung für Newsletter, Direktwerbung oder die Veröffentlichung von Name, Bild oder Wohnort erfolgt nicht allein aufgrund der Teilnahme, sondern nur auf einer separaten gültigen Grundlage beziehungsweise mit der erforderlichen Einwilligung.
13. Verantwortlichkeit und Haftung
Gwinnster und die Veranstalterin führen die Verlosung mit angemessener Sorgfalt durch. Eine ununterbrochene und fehlerfreie Verfügbarkeit von App, Website, Internetverbindung, E-Mail- oder Push-Diensten kann nicht zugesichert werden.
Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit sie nach schweizerischem Recht zulässig sind. Unberührt bleiben insbesondere die Haftung für Absicht und grobe Fahrlässigkeit, für schuldhaft verursachte Personen- und Gesundheitsschäden sowie zwingende Ansprüche aus Produktehaftung oder anderen gesetzlichen Bestimmungen.
14. Anwendbares Recht, Streitigkeiten und Änderungen dieser Bedingungen
Es gilt schweizerisches Recht. Zwingende Schutzbestimmungen und zwingende Gerichtsstände zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten bleiben vorbehalten. Anliegen sollen nach Möglichkeit zuerst an info@gwinnster.ch oder an die in den Verlosungsdetails bezeichnete Veranstalterin gerichtet werden.
Neue Fassungen dieser allgemeinen Bedingungen gelten nur für Teilnahmen, bei denen sie vor der Teilnahme zugänglich gemacht wurden. Eine spätere Änderung wirkt nicht rückwirkend zulasten bereits gültig teilnehmender Personen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen anwendbar. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
15. Keine Beteiligung von Apple
Apple Inc. ist weder Sponsorin noch Veranstalterin der über Gwinnster angebotenen Verlosungen und in keiner Weise an diesen Verlosungen beteiligt.
