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Werbung, Verlosungen und Kampagnen auf Gwinnster

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbekunden und Partner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen der Gwinnster AG («Gwinnster») und Unternehmen, Organisationen sowie anderen Geschäftspartnern («Auftraggeber»), die Verlosungen, Werbung, Minigames, Kampagnen oder weitere Leistungen auf Gwinnster buchen.

Fassung
Version 1.0 · 30.09.2026
Anbieterin
Gwinnster AG
Bahnhofstrasse 19
3186 Düdingen, Schweiz
UID: CHE-231.983.837
Kontakt: info@gwinnster.ch

1. Anbieterin und Geltungsbereich

Anbieterin der Gwinnster App, der Website gwinnster.ch und der zugehörigen Werbe- und Plattformleistungen ist die Gwinnster AG, Bahnhofstrasse 19, 3186 Düdingen, Schweiz.

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen Gwinnster und Werbekunden, Partnerunternehmen, Organisationen sowie anderen gewerblichen oder institutionellen Auftraggebern.

Sie gelten nicht für Konsumentinnen und Konsumenten. Für Nutzerinnen und Nutzer der Gwinnster App gelten separate Teilnahme- und Nutzungsbedingungen.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Gwinnster ihnen ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail zugestimmt hat.

Individuelle Offerten, Auftragsbestätigungen und ausdrücklich getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB im Falle eines Widerspruchs vor.

2. Vertragsschluss, Einbezug der AGB und Verbindlichkeit

Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:

  • schriftliche oder elektronische Annahme einer Offerte;
  • schriftliche Auftragsbestätigung;
  • ausdrückliche Bestätigung per E-Mail;
  • oder eine andere eindeutig dokumentierte Beauftragung.

Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn in der Offerte, der Auftragsbestätigung oder einer anderen Vertragsunterlage auf sie verwiesen wird. Sie sind unter gwinnster.ch abrufbar und werden auf Wunsch zugestellt.

Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben, insbesondere die Bestimmungen zu Zahlungspflicht, Stornierung, Referenznutzung, Haftung und Gerichtsstand.

Mit Auftragserteilung wird die vereinbarte Buchung verbindlich.

3. Leistungen von Gwinnster

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder Individualvereinbarung.

Leistungen können insbesondere umfassen:

  • Tages- und Wochenverlosungen;
  • Top-Platzierungen;
  • Bannerwerbung;
  • Social-Media-Leistungen;
  • Minigames;
  • individuell entwickelte Games;
  • Kampagnenkonzeption;
  • Grafik- und Contentleistungen;
  • technische Umsetzung;
  • weitere vereinbarte Werbe- und Kommunikationsleistungen.

Leistungen, die nicht ausdrücklich Bestandteil der vereinbarten Offerte sind, werden separat verrechnet.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt Gwinnster sämtliche für die Umsetzung benötigten Angaben, Inhalte und Dateien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

Dazu gehören je nach Kampagne insbesondere:

  • Firmen- und Kontaktangaben;
  • Logo;
  • Bildmaterial;
  • Texte;
  • Gewinninformationen;
  • Warenwert;
  • besondere Bedingungen;
  • Social-Media-Angaben;
  • technische Dateien;
  • weitere für die Kampagne erforderliche Informationen.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, müssen die vollständigen Inhalte spätestens eine Woche vor Kampagnen- bzw. Verlosungsbeginn vorliegen.

Verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Lieferungen können zu einer Verschiebung der Aufschaltung führen.

5. Verantwortung für Inhalte

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass sämtliche gelieferten Inhalte:

  • wahrheitsgemäss und aktuell sind;
  • keine Rechte Dritter verletzen;
  • keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechte verletzen;
  • den gesetzlichen Anforderungen entsprechen;
  • keine irreführenden oder unzulässigen Aussagen enthalten.

Der Auftraggeber bestätigt, über die notwendigen Rechte zur Verwendung der gelieferten Bilder, Logos, Texte, Marken und sonstigen Inhalte zu verfügen.

Gwinnster ist berechtigt, Inhalte abzulehnen oder Anpassungen zu verlangen, wenn rechtliche, technische, qualitative oder inhaltliche Bedenken bestehen.

Gwinnster ist nicht verpflichtet, gelieferte Inhalte auf ihre Rechtmässigkeit zu prüfen.

6. Freigabe von Sujets und Inhalten

Von Gwinnster erstellte oder aufbereitete Inhalte können dem Auftraggeber vor der Veröffentlichung zur Freigabe vorgelegt werden.

Eine ausdrücklich angeforderte Freigabe muss innert der von Gwinnster gesetzten Frist erfolgen.

Erfolgt trotz Aufforderung keine rechtzeitige Freigabe, ist Gwinnster berechtigt, die Kampagne oder Aufschaltung zu verschieben.

Eine solche Verschiebung berührt die vereinbarte Zahlungspflicht nicht.

Nach einer erfolgten Freigabe gewünschte Änderungen können als zusätzlicher Aufwand verrechnet werden.

7. Durchführung der Verlosungen und Rollen der Parteien

Gwinnster führt die Verlosungen, Minigames und Kampagnen technisch durch, insbesondere die Teilnahme, die Ziehung und die Benachrichtigung der Gewinnerpersonen.

Der Gewinn wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und von diesem zugesagt.

Der Auftraggeber schuldet die Leistung des Gewinns gegenüber der Gewinnerperson.

Die Teilnahme an Verlosungen und Minigames ist für Nutzerinnen und Nutzer kostenlos.

Der Auftraggeber darf die Teilnahme, die Gewinnchance oder den Erhalt eines Gewinns nicht an einen Kauf, eine Bestellung, einen Vertragsabschluss oder eine andere Gegenleistung knüpfen.

8. Grundsätze für Gewinne

Auf Gwinnster werden echte Gewinne angeboten.

Ein Gewinn muss:

  • einen klar definierten wirtschaftlichen Wert besitzen;
  • für sich allein sinnvoll nutzbar sein;
  • ohne verpflichtenden zusätzlichen Kauf eingelöst werden können.

Nicht zulässig sind insbesondere Gewinne, die faktisch lediglich darstellen:

  • Rabatte;
  • Anzahlungen;
  • Preisnachlässe;
  • Vergünstigungen, die zwingend den Kauf eines erheblich teureren Produkts oder einer umfangreicheren Dienstleistung voraussetzen.

Ein Restaurantgutschein über CHF 50.– ist beispielsweise zulässig, sofern damit tatsächlich Leistungen im Wert von CHF 50.– bezogen werden können.

Ein Gutschein über CHF 1’000.–, der ausschliesslich beim Kauf eines Neuwagens eingelöst werden kann, entspricht hingegen nicht dem Gwinnster-Prinzip.

Ein freiwilliger Mehrkonsum durch die Gewinnerperson bleibt möglich.

Ausgeschlossen sind zudem Gewinne, deren Auslobung oder Abgabe gesetzlich eingeschränkt oder unzulässig ist, insbesondere:

  • Spirituosen und andere gebrannte Wasser;
  • Tabak- und Nikotinprodukte einschliesslich E-Zigaretten;
  • Lose, Wetteinsätze oder Guthaben für Geldspiele;
  • Waffen und Munition;
  • verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Bei Gewinnen mit gesetzlicher Altersgrenze stellt der Auftraggeber sicher, dass der Gewinn nur an berechtigte Personen abgegeben wird.

Gwinnster kann weitere Gewinne ablehnen.

9. Mindestwert von Gewinnen

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Mindestwerte:

  • Tagesverlosung: Gewinnwert ab CHF 25.–
  • Wochenverlosung: Gewinnwert ab CHF 100.–

Gwinnster kann im Einzelfall andere oder höhere Mindestwerte vereinbaren.

Eine allgemeine maximale Gewinnhöhe wird durch diese AGB nicht festgelegt.

10. Verfügbarkeit des Gewinns

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den ausgeschriebenen Gewinn während der gesamten Abwicklungsdauer tatsächlich bereitzuhalten.

Der Gewinn bleibt beim Auftraggeber, sofern keine andere Abwicklung vereinbart wurde.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass der Gewinn nach erfolgter Ziehung und Bestätigung durch die Gewinnerperson tatsächlich übergeben oder eingelöst werden kann.

11. Nichtverfügbarkeit und Ersatzgewinn

Ist ein angekündigter Gewinn ausnahmsweise nicht mehr verfügbar, muss der Auftraggeber einen mindestens gleichwertigen Ersatz bereitstellen.

Der Ersatz muss dem ursprünglich angekündigten Gewinn hinsichtlich wirtschaftlichem Wert, Qualität, Art und Nutzbarkeit möglichst entsprechen.

Ein minderwertiger Ersatz ist nicht zulässig.

Eine Barauszahlung als Ersatz erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder von Gwinnster genehmigt wird.

Stellt der Auftraggeber den Gewinn oder einen gleichwertigen Ersatz nicht innert der von Gwinnster gesetzten Frist bereit, ist Gwinnster berechtigt, einen gleichwertigen Gewinn auf Kosten des Auftraggebers zu beschaffen oder der Gewinnerperson den Gegenwert auszurichten.

Der Auftraggeber ersetzt Gwinnster diese Kosten sowie den damit verbundenen Aufwand.

12. Gewinnerkommunikation und Übergabe

Nach Abschluss einer Verlosung informiert Gwinnster den Auftraggeber per E-Mail über die bestätigte Gewinnerin oder den bestätigten Gewinner, soweit dies für die weitere Abwicklung notwendig ist und die erforderliche Zustimmung der betroffenen Person vorliegt.

Die Übergabe oder Einlösung des Gewinns erfolgt direkt zwischen Auftraggeber und Gewinnerperson, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Andere Formen der Abwicklung, insbesondere digitaler Versand, Versand durch Gwinnster, Übergabe eines Gutscheincodes oder eine andere individuell vereinbarte Lösung, bleiben möglich.

13. Personendaten von Teilnehmenden

Der Auftraggeber erhält keine personenbezogenen Teilnehmerlisten.

Persönliche Daten von Nutzerinnen und Nutzern werden nicht zu eigenen Marketingzwecken des Auftraggebers weitergegeben.

Ist im konkreten Gewinnfall die Weitergabe bestimmter Kontaktdaten erforderlich, erfolgt diese nur nach entsprechender Zustimmung der Gewinnerperson.

Der Auftraggeber darf erhaltene Gewinnerdaten ausschliesslich für die Abwicklung des konkreten Gewinns verwenden, sofern keine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person für eine andere Nutzung vorliegt.

Für die Bearbeitung der erhaltenen Daten ist der Auftraggeber eigenständig verantwortlich.

Er löscht die Daten, sobald sie für die Abwicklung nicht mehr benötigt werden und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

14. Anonymisierte Kampagnendaten

Gwinnster kann dem Auftraggeber anonymisierte oder aggregierte Kampagnendaten zur Verfügung stellen.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Anzahl Teilnahmen;
  • Reichweite;
  • Engagement;
  • Altersgruppen;
  • Geschlechterverteilung;
  • Nutzungsverhalten;
  • Kampagneninteresse;
  • weitere anonymisierte Leistungskennzahlen.

Auswertungen nach Merkmalen wie Alter, Geschlecht oder anderen Kriterien werden nur in ausreichend aggregierter Form bereitgestellt, sodass nach vernünftigem Ermessen keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind.

Ein Anspruch auf bestimmte Auswertungen oder eine bestimmte Datenmenge besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

15. Social-Media-Aktionen

Führt Gwinnster Verlosungen oder andere Aktionen auf Social-Media-Plattformen durch, gelten zusätzlich die Richtlinien der jeweiligen Plattform.

Gwinnster ist berechtigt, Inhalte, Teilnahmemechaniken und Hinweise so anzupassen, wie es diese Richtlinien verlangen.

16. Kampagnenverschiebungen

Eine Verschiebung einer bereits gebuchten Kampagne ist nur nach vorgängiger Absprache und mit Zustimmung von Gwinnster möglich.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

Die Verschiebung hängt insbesondere von verfügbaren Kapazitäten, bereits gebuchten Kampagnen, technischen Möglichkeiten und dem gewünschten Zeitraum ab.

Bereits entstandene Leistungen und Kosten bleiben geschuldet.

Entsteht durch die Verschiebung zusätzlicher Aufwand, insbesondere für neue Grafiken, Anpassungen, Umplanung, zusätzliche Arbeitsstunden oder erneute technische Aufbereitung, kann dieser separat verrechnet werden.

17. Verspätete Lieferung von Inhalten oder Gewinnen

Werden notwendige Inhalte, Freigaben oder Gewinne nicht rechtzeitig bereitgestellt, ist Gwinnster berechtigt:

  • die Aufschaltung zu verschieben;
  • die Kampagne vorübergehend auszusetzen;
  • oder einen neuen Termin festzulegen.

Eine vom Auftraggeber verursachte Verzögerung begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung, Preisreduktion, Schadenersatz oder Aufhebung der Zahlungspflicht.

Liegen die notwendigen Inhalte, Freigaben oder Gewinne trotz Aufforderung und angemessener Nachfrist drei Monate nach dem ursprünglich geplanten Kampagnenstart nicht vollständig vor und kann die Leistung deshalb nicht durchgeführt werden, ist Gwinnster berechtigt, die reservierte Leistung als verfallen zu erklären.

Die vereinbarte Vergütung bleibt in diesem Fall vollumfänglich geschuldet.

18. Preise und Rechnungsstellung

Es gelten die in der Offerte, Auftragsbestätigung oder Individualvereinbarung angegebenen Preise.

Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zusätzliche Leistungen, welche nicht Bestandteil der ursprünglichen Vereinbarung sind, werden separat verrechnet.

19. Zahlungsbedingungen

Die allgemeine Zahlungsfrist beträgt 20 Tage ab Rechnungsdatum.

Unabhängig davon muss die Rechnung vor der ersten Ausstrahlung bzw. Aufschaltung der Kampagne vollständig bezahlt sein.

Liegt der geplante Kampagnenstart innerhalb der 20-tägigen Zahlungsfrist, ist die Zahlung entsprechend vor dem Kampagnenstart fällig.

Gwinnster ist nicht verpflichtet, eine Kampagne vor vollständigem Zahlungseingang aufzuschalten.

20. Zahlungsverzug

Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug.

Ab diesem Zeitpunkt ist ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet.

Für Mahnungen werden folgende Gebühren erhoben:

  • 2. Mahnung: CHF 20.–
  • 3. Mahnung: CHF 30.–

Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, ist Gwinnster zudem berechtigt:

  • die Aufschaltung zurückzuhalten;
  • die Kampagne zu verschieben;
  • bereits geplante Veröffentlichungen zu stoppen;
  • einen neuen Termin zu vergeben.

Die vereinbarte Zahlungspflicht bleibt bestehen.

Ein Anspruch auf den ursprünglich vorgesehenen Termin besteht nach Zahlungsverzug nicht.

Zusätzliche Kosten aufgrund der Verschiebung können separat verrechnet werden.

21. Verrechnung

Der Auftraggeber darf Forderungen von Gwinnster nicht mit eigenen Gegenforderungen verrechnen, es sei denn, Gwinnster hat die Gegenforderung schriftlich anerkannt oder sie ist rechtskräftig festgestellt.

22. Stornierung und vorzeitige Vertragsbeendigung

Ein bestätigter Auftrag ist verbindlich.

Eine Stornierung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.

Gwinnster kann im Einzelfall aus Kulanz eine andere Regelung vereinbaren. Daraus entsteht kein Anspruch für zukünftige Fälle.

Soweit dem Auftraggeber aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen ein Recht zur Kündigung, zum Widerruf oder zum Rücktritt zusteht, bleiben diese zwingenden Rechte unberührt.

In einem solchen Fall bleiben bereits erbrachte Leistungen, entstandene Kosten und verbindlich reservierte oder nicht mehr anderweitig nutzbare Kapazitäten im gesetzlich zulässigen Umfang geschuldet.

Weitergehende Vergütungsansprüche richten sich nach dem zwingend anwendbaren Recht.

23. Minigames und individuelle Entwicklungen

Bei Minigames gelten zusätzlich die jeweils kommunizierten technischen Anforderungen.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, benötigtes Bild-, Text- und sonstiges Material in der vereinbarten Qualität und Menge bereitzustellen.

Bei individuell entwickelten Games, Sonderformaten oder technischen Anpassungen können zusätzliche Entwicklungs-, Grafik- oder Projektkosten entstehen.

Diese werden separat vereinbart oder gemäss Offerte verrechnet.

24. Technische Verfügbarkeit

Gwinnster betreibt die Plattform mit angemessener Sorgfalt.

Eine jederzeit unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden.

Insbesondere können Wartungsarbeiten, technische Störungen, Ausfälle externer Dienstleister, Netzwerkprobleme, Sicherheitsmassnahmen oder höhere Gewalt zu zeitweisen Einschränkungen führen.

Bei erheblichen technischen Problemen kann Gwinnster eine Kampagne oder Verlosung verschieben, unterbrechen oder in geeigneter Form nachholen.

25. Beanstandungen und Nachholung

Der Auftraggeber prüft die Aufschaltung seiner Kampagne in der Gwinnster App.

Beanstandungen sind innert 24 Stunden nach der Aufschaltung per E-Mail an info@gwinnster.ch zu melden.

Erfolgt innert dieser Frist keine Beanstandung, gilt die Leistung als genehmigt.

Vorbehalten bleiben Mängel, die bei dieser Prüfung nicht erkennbar waren und sofort nach ihrer Entdeckung gemeldet werden.

Bei einer berechtigten Beanstandung beseitigt Gwinnster den Mangel nach eigener Wahl durch:

  • Korrektur;
  • Verlängerung der Laufzeit;
  • oder Nachholung der Leistung.

Erst wenn dies nicht gelingt, kann der Auftraggeber eine angemessene Preisminderung verlangen.

26. Änderungen aus technischen oder rechtlichen Gründen

Gwinnster kann technische Abläufe, Darstellungsformen oder einzelne Funktionen anpassen, sofern dies aus technischen, rechtlichen, sicherheitsbezogenen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist und der wesentliche Charakter der gebuchten Leistung dadurch nicht unangemessen verändert wird.

27. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Die Rechte an vom Auftraggeber gelieferten Inhalten verbleiben beim Auftraggeber bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.

Der Auftraggeber räumt Gwinnster die für die Durchführung, Bewerbung, Dokumentation und Kommunikation der Kampagne erforderlichen, nicht ausschliesslichen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Inhalten ein.

Dies umfasst insbesondere die Nutzung zur:

  • Veröffentlichung innerhalb der Gwinnster App und auf gwinnster.ch;
  • technischen Bearbeitung;
  • Skalierung und Formatkonvertierung;
  • Bewerbung der Kampagne;
  • Nutzung auf den Social-Media-Kanälen von Gwinnster;
  • Dokumentation der durchgeführten Kampagne;
  • Referenznutzung gemäss Ziffer 28.

Soweit Gwinnster eigene Gestaltungen, Games, Konzepte, Software oder andere kreative Leistungen erstellt, verbleiben die entsprechenden Rechte bei Gwinnster, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Auftraggeber darf die von Gwinnster für seine Kampagne erstellten Sujets auf seinen eigenen Kanälen, insbesondere Website, Social Media und Newsletter, zur Bewerbung dieser Kampagne nutzen.

Eine darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung oder Verwendung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung von Gwinnster und kann verrechnet werden.

28. Referenznutzung

Gwinnster, die vitamin b communication GmbH und die Einzelunternehmung vitamin b communication sind berechtigt, veröffentlichte bzw. durchgeführte Kampagnen nach deren Veröffentlichung als Referenz für die eigene Unternehmens- und Marketingkommunikation zu verwenden.

Dies umfasst insbesondere die Verwendung von:

  • Firmenname;
  • Firmenlogo;
  • öffentlich ausgespielten Kampagnenmotiven;
  • Screenshots der Kampagne;
  • Verlosungs- und Game-Darstellungen;
  • allgemein zugänglichen Informationen zur Zusammenarbeit.

Die Referenznutzung kann insbesondere erfolgen auf:

  • gwinnster.ch;
  • Websites von vitamin b communication;
  • Social-Media-Kanälen der genannten Unternehmen;
  • Präsentationen;
  • Mediakits;
  • Verkaufsunterlagen;
  • Unternehmenspräsentationen;
  • Referenzübersichten.

Vertrauliche Informationen, nicht veröffentlichte Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogene Teilnehmer- oder Gewinnerdaten sind von der Referenznutzung ausgeschlossen.

Der Auftraggeber kann der Referenznutzung jederzeit per E-Mail an info@gwinnster.ch für die Zukunft widersprechen.

Bereits gedruckte, produzierte oder verteilte Unterlagen müssen nicht zurückgezogen werden.

29. Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verantwortlich für:

  • die Rechtmässigkeit der gelieferten Inhalte;
  • die Verfügbarkeit der zugesagten Gewinne;
  • die Richtigkeit eigener Angaben;
  • die Erfüllung der gegenüber Gewinnerpersonen zugesagten Leistungen.

Der Auftraggeber stellt Gwinnster von Ansprüchen Dritter frei, die entstehen aufgrund:

  • rechtswidriger oder rechtsverletzender Inhalte des Auftraggebers;
  • nicht, verspätet oder mangelhaft erbrachter Gewinne;
  • einer Verletzung dieser AGB durch den Auftraggeber.

Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

30. Haftung von Gwinnster

Gwinnster haftet für Schäden, die sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Im Übrigen ist die Haftung von Gwinnster, soweit gesetzlich zulässig, auf den Auftragswert der betroffenen Kampagne beschränkt.

Ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für:

  • mittelbare Schäden;
  • entgangenen Gewinn;
  • erwartete Reichweiten;
  • ausgebliebene Geschäftserfolge;
  • Leistungen externer Unternehmen;
  • technische Störungen ausserhalb des eigenen Einflussbereichs.

Gwinnster schuldet die vereinbarte Werbe- oder Plattformleistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern nichts anderes ausdrücklich zugesichert wurde.

31. Höhere Gewalt

Kann eine Leistung aufgrund von Umständen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Gwinnster nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, kann die Leistung verschoben oder angepasst werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Naturereignisse;
  • behördliche Massnahmen;
  • Ausfälle wesentlicher Infrastruktur;
  • grossflächige technische Störungen;
  • Krieg;
  • Streik;
  • Epidemien;
  • vergleichbare ausserordentliche Ereignisse.

Die Parteien bemühen sich in solchen Fällen um eine angemessene Ersatzlösung.

32. Änderungen der AGB

Gwinnster kann diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse anpassen.

Für bereits abgeschlossene Verträge gilt grundsätzlich die bei Vertragsabschluss vereinbarte Fassung, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Änderung vereinbart wird oder zwingende gesetzliche Gründe eine Anpassung erfordern.

33. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

Die Parteien bemühen sich vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens um eine einvernehmliche Lösung.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die diese AGB gelten, ist Düdingen.

Gwinnster ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen Sitz oder Wohnsitz zu belangen.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

34. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Diese AGB können in mehreren Sprachen veröffentlicht werden.

Bei Abweichungen zwischen verschiedenen Sprachfassungen ist die deutsche Fassung massgebend, soweit zwingendes Recht keine andere Regelung verlangt.

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